Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Stiehl/Over
GmbH
Gesellschaft
für Markenkommunikation GWA
Konrad-Adenauer-Ring
24
49074
Osnabrück
1.
Geltung der AGB's
1.1. Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Spätestens mit der erstmaligen Inanspruchnahme unserer Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner werden nur dann wirksam, wenn diese in einem gesonderten Vertrag anerkannt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt.
2.
Präsentation
2.1.
Jegliche,
auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter
oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie
urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die
Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrundeliegenden Ideen, sofern
diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag
gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen. Reisekosten werden für Präsentationstermine, Messe-Besuche und Lieferenten-Abnahmetermine, die einen Radius von mehr als 100 km des Agentursitzes überschreiten, gesondert in Rechnung gestellt.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1.
Von uns
übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber
nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2. Text-, Bild-, Audio- und Videomaterial wird vorbehaltlich einer gesonderten Abrede vom Auftraggeber digital geliefert. Sämtliche Rechte für geliefertes Material sind vom Auftraggeber zu klären; entsprechendes gilt auch für etwaig anfallende GEMA-Gebühren und sonstige Nutzungsgebühren für evtl. Ton- und Bildrechte. Diese sind insoweit auch nicht Bestandteil unserer (Vergütungs-)Kalkulation. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für sämtliche Inhalte, die auf seiner Domain veröffentlicht werden und gewährleistet, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Auftraggeber stellt uns frei von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Schadensersatzansprüchen und von Kosten der Rechtsverfolgung, welche aus einem Verstoß des Auftraggebers oder eines Erfüllungsgehilfen von ihm oder anderen Dritten beruhen, derer sich der Auftraggeber bedient.
3.3.
Vorlagen,
Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, (Software-)
Entwicklungsdateien, Originalillustrationen u.ä.),
die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete
Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht.
Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1.
Wir sind
berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit
zu beauftragen.
4.2.
Fremdleistungen beauftragen wir im Namen und auf Rechnung
des Auftraggebers. Nach entsprechender Prüfung leiten wir die Rechnung zur direkten
Zahlung an den Auftraggeber weiter. Für die Auswahl, Beauftragung, Supervision der
Fremdleistungen etc. wird ein branchenübliches Handling in Höhe von 15% der Gesamtsumme der
Fremdkosten bestimmt.
4.3.
Aufträge
an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden
Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber
bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung,
die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir
nicht.
5.
Lieferung/Lieferfristen
5.1.
Unsere
Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns
zur Versendung gebracht sind oder auf dem Server des Auftraggebers digital abgelegt sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung,
Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der
Auftraggeber.
5.2.
Lieferfristen
sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B.
Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3.
Von uns
zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder
Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende
Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.
5.4.
Wettbewerbsrechtliche
Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist.
6.
Zahlungsbedingungen
6.1.
Vereinbarte
Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Hierbei handelt es sich um Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt gegen Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den aktuellen Stundensätzen. Eine Überschreitung der in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10% gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation mit Freigabe des Auftraggebers. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird. In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden. Künstersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch
nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2.
Bei
Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag
verbindlich.
6.3.
Unsere
Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen,
behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen
vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte,
gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender
Rechnungen auf den Auftraggeber über. Wir behalten uns vor, bei einer Projektdauer
von mehr als einem Monat Abschlagszahlungen für (Teil-) Leistungen
nach Projektfortschritt in Rechnung zu stellen.
7. Nutzungsrechte
7.1.
Wir
werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender,
Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen
erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den
Auftrag vereinbart ist, der sich aus den für uns erkennbaren Umständen des
Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir unsere Verpflichtung durch Einräumung
nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere
die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2.
Ziehen
wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im
Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
8.
Gewährleistung/Haftung
8.1.
Von uns
gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach
Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und
Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung
oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers. Für die mangelhafte Leistungen Dritter übernehmen wir keine Haftung
8.2.
Bei
Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb
angemessener Zeit zu.
8.3.
Schadensersatzansprüche
jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder
unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf
typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften
wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger
Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich
typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
9. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
9.1. Der Auftraggeber hat sämtliche für die Durchführung der beauftragten Leistung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Auftraggebers unerlässlich ist. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Leistung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und uns von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung der Leistung von Bedeutung sein können. 9.2. Wir behalten uns vor, die Zusammenarbeit nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden. Dem Kunden ist es während der Laufzeit eines Projektes sowie 12 Monate nach dessen Beendigung untersagt, mit der Erfüllung befasste Mitarbeiter von der Agentur direkt oder unmittelbar anzustellen oder zu beauftragen.
10.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
10.1.
Ist der
Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.
10.2. Es gilt deutsches Recht. Stand 01.07.2009
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